| Gasanlagen
in Wohnwagen sind eine sehr sichere Sache,
solange nicht unsachgemäß daran herumgeschraubt
wird. Folgendes sollten Sie über Gas
in Wohnwagen wissen: |
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Propan-
und Butangas ist schwerer als Luft, d. h.
das Geas sinkt also immer zu Boden und verflüchtigt
sich nicht im Raum. Darum sollten auch die
Lüftungsöffnungen am Boden des Wohnwagens
nicht verschlossen werden. Im Schadensfall
auströmendes Gas kann somit ungehindert ins
Freie abströmen. Ausserdem kann durch diese
Öffnungen die Frischluft nachströmen, die
beim Kochen mit der offenen Gasflamme verbraucht
wird. Übrigens: Campinggas ist ungiftig. |
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Die
Gasanlagen haben einen Betriebsdruck von 30
mbar. Früher war der Betriebsdruck mit 50
mbar festgelegt. Es sind somit beide Varianten
in Umlauf. Achten Sie beim Austausch des Gasreglers,
der alle 6 Jahre getauscht werden sollte auf
den Betriebsdruck. Ein entsprechender Betriebsdruckaufkleber
muss im Gaskasten vorhanden sein. |
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Den
Inhalt einer Gasflasche kann man nur durch
Wiegen feststellen. Das Leergewicht (Tara)
der Flasche ist am Griff eingeprägt. Am Druck
kann man die Füllmenge nicht feststellen.
Es gibt mittlerweile allerdings sehr exakte
elektronische Inhaltsanzeigen. Alle 2 Jahre
muss die gesamte Gasanlage einer Gasprüfung
von einem anerkannten Sachkundigen unterzogen
werden. Diese Prüfung wird durch einen Aufkleber
und der Gasbescheinigung dokumentiert. |